Städtisches Haushaltswesen; Beteiligungscontrolling
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die CSU-Stadtratsfraktion stellt folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird gebeten, die Berichte im Rahmen des Beteiligungscontrollings künftig wie folgt zu fassen:
- In den Berichten (und in entsprechenden internen Zielvereinbarungen) werden konkrete, messbare Ziele mit Zeitangaben aufgenommen.
- Dabei wird dargestellt, welche Ziele nicht erreicht wurden und welche Schlussfolgerungen hieraus gezogen werden.
- Ferner wird erläutert, ob diese Ziele in der Vergangenheit erreicht oder nicht erreicht werden. Wird ein Ziel über einen längeren Zeitraum nicht erreicht, sind die Hintergründe hierfür darzulegen.
Begründung:
Das Beteiligungscontrolling unterstützt die Steuerung der verselbstständigten städtischen Gesellschaften durch Stadtrat und Verwaltung. Dazu müssen Leistungs- und Finanzziele entwickelt werden, die in konkrete Leistungsprogramme im Rahmen der Mehrjahres- und Wirtschaftsplanung umzusetzen und zu überwachen sind. Diese Leistungs- und Finanzziele sind Ansatzpunkt für das Beteiligungscontrolling. Das Beteiligungscontrolling sorgt für Transparenz in der Verfolgung der Ziele und unterstützt bei der Überprüfung und Anpassung der Ziele unterjährig und insbesondere im Rahmen der Jahresplanung. Diese Aufgabe kann das Beteiligungscontrolling jedoch nur dann erfüllen, wenn möglichst konkrete, überprüfbare Ziele formuliert werden und deren Einhaltung auch über einen längeren Zeitraum hinweg beobachtet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Herbert Borrmann Dr. Thomas Huber Günter Wunsam Dr. Wolfgang Bergmüller
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvors. Stadtrat Stadtrat